Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Golden Gloves Bruchsal, gültig für alle Mitgliedsverträge ab dem 01.08.2023
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Wunn und Stählin, Kampfsportschule GbR, Golden Gloves Bruchsal, Inhaber und Geschäftsführer Christoph Wunn und Nathalie Stählin, Kammerforststraße 17a, 76646 Bruchsal, und den Mitgliedern von Golden Gloves Bruchsal. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden ausdrücklich widersprochen und nicht anerkannt.
§ 2 Weisungsbefugnis
Den Anweisungen des Golden Gloves Trainer-Teams ist Folge zu leisten, soweit es zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nötig ist. Allgemein gilt für Mitglieder sowie jeder Person, die bei Golden Gloves Bruchsal in den Örtlichkeiten zu Besuch ist, die Einhaltung der Hausordnung. Wird diese nicht eingehalten, kann der Zutritt und die Teilnahme am Training verweigert werden. Bei jedem Trainer sind die Mitglieder dazu verpflichtet, unaufgefordert entsprechende Schutzausrüstung wie: Tiefschutz, ggf. Brustschutz, Boxhandschuhe (mind. 14 OZ), ggf. Schienbein- und Fußschutz, ggf. Kopfschutz sowie einen Mundschutz zu tragen. Bei unzureichender Schutzvorkehrung kann dem Mitglied das Training verweigert werden.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Die angebotenen Leistungen von Golden Gloves Bruchsal kann den Trainingszeiten entnommen werden. Mitglieder sind dazu berechtigt an allen Kursangeboten teilzunehmen, die ihren vertraglichen Bedingungen sowie ihrer Altersklasse entsprechen. Das Kursangebot sowie die Trainingszeiten werden von der Geschäftsführung festgelegt. Diese behält sich ausdrücklich das Recht auf Änderungen, wie die Anzahl der Kurse sowie deren Zeiten, vor. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die in Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Leistungen, wie insbesondere der Gebrauch von Duschen und Getränken, nicht enthalten. Dem Mitglied ist es ausdrücklich erlaubt eigene Getränke mitzubringen. Golden Gloves Bruchsal behält sich das Recht vor, die Schließzeiten über Feier- und Ferientage anzupassen.
§4 Gesundheit und Medikamente
Golden Gloves Bruchsal rät allen Personen, die Kampfsport ausüben und am angebotenen Training teilnehmen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Mit der Unterzeichnung des Mitgliedervertrags bestätigen die Mitglieder, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind den Sport auszuüben und keine Beeinträchtigungen haben, die selbstverschuldeten Unfällen oder Verletzungen, auch gegenüber Dritter, führen könnten. Es ist dem Mitglied untersagt, in der Örtlichkeit der Kampfsportschule zu rauchen. Der Konsum das Mitführen sowie der Kauf und Verkauf andere Suchtmittel wie Alkohol, Drogen oder verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und vom Arzt angeordneten Gebrauch dienen, sind ebenfalls untersagt. Hierzu gehören auch leistungssteigernde Substanzen wie beispielsweise Anabolika. Bei einem Verstoß kann der Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
§5 Haftung bei Schadensfällen
Die Kampfsportschule Golden Gloves Bruchsal - Wunn und Stählin, Kampfsport-Team GbR weist ausdrücklich auf die freiwillige Teilnahme am Training hin, die auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko erfolgt. Die Inhaber, Geschäftsführer und Trainer der Kampfsportschule Golden Gloves Bruchsal übernehmen keinerlei Haftung bei Personen- sowie Sachschäden, Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schadensfällen. Es wird keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Mitglieder in Zusammenhang mit der Teilnahme am Training übernommen. Das Mitglied erklärt bei Unterzeichnung des Vertrags, dass es körperlich gesund für die Ausübung von Kraft-Ausdauersport im Sinne von Kampfsport ist und über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Eine private Unfallversicherung wird angeraten. Für schuldhaft verursachte Sachschäden in den Mieträumlichkeiten oder an dem Trainings- und Leihequipment haftet ausdrücklich der Verursacher.
§6 Datenschutz
Der Mitglieder und Teilnehmer genehmigen dem Golden Gloves Bruchsal Fotos und Videomaterial, die während den angebotenen Leistungen aufgenommen werden, zu Werbezwecken zu verwenden. Wir weisen darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Des Weiteren werden personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Die genauen Erläuterungen des Datenschutzes können der Homepage oder dem Mitgliedsvertrag entnommen werden.
§7 Zahlung
Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsdritten eines Monats oder ggf. je nach abweichender Vertragsvereinbarung fällig. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags sowie die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen sind im Vertrag festgelegt. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat kann mit dem Mitgliedbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden. Bei Anmeldung zur Mitte des Monats wird der zu leistende Betrag anteilig an den verbleibenden Tagen des Monats berechnet und gemeinsam mit der festgelegten Anmeldegebühr spätestens bei Beginn des ersten regulär vollzahlenden Monats fällig. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung gedeckt ist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten sowie bei mehrmaligen Vorkommen anfallende Verzugskosten des Mitgliedsbeitrags von dem Mitglied zu tragen und ein Mahnverfahren wird eröffnet. Nach dem zweiten Monat eines Zahlungsverzugs wird nach der zweiten schriftlichen Mahnung ein Inkasso Verfahren eingeleitet. Nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Erstlaufzeit wird der Vertrag automatisch bis auf unbestimmte Zeit verlängert. Bei Abschluss eines Vertrags zu Konditionen von Minderjährigen (Tarife für Kinder und Jugendliche) wird der Vertrag bei Vollendung des 17. Lebensjahres automatisch in eine Mitgliedschaft für Erwachsene umgeschrieben. Gleiches gilt bei den rabattierten Tarifen für Studenten und Auszubildenden, wenn kein jahresgültiger Nachweis erfolgt. Bei abgeschlossenem Frauentarif kann dieser bei Nutzung weiterer Kurse in einen Erwachsenentarif umgeschrieben werden, ohne weitere anfallende Umschreibungskosten oder erneute Anmeldegebühr. Wird es der Geschäftsführung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzstunden.
§8 Kündigungsrecht
Ist das Mitglied mit der Zahlung seiner Beiträge in Höhe von drei Monatsbeiträgen im Verzug, behält sich Golden Gloves, Wunn und Stählin, Kampfsport-Team GbR ein Sonderkündigungsrecht außerordentlich des Vertrags vor und ist dazu berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe des Gesetzes zu verlangen. Anfallende Kosten einer Rechtsverfolgung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags seitens des Mitglieds hat in schriftlicher Form mit Unterschrift zu erfolgen, die Vertragslaufzeit beträgt zwischen einem und 24 Monaten. Nach Ablauf der vertraglich geregelten Erstlaufzeit steht dem Mitglied eine Kündigung zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen, ab Eingang der Kündigung bei der Geschäftsführung, rechtlich zu.
§9 Vertragsstilllegung und Sonderkündigungsrecht
Unter bestimmte Voraussetzung hat das Mitglied die Möglichkeit, seinen Vertrag stillzulegen. Hierzu gilt eine längerfristige (mindestens 8 Wochen) Verletzung oder schwerwiegende Krankheit, die durch ein ärztliches Attest zeitlich belegt werden muss und die Teilnahme an den angebotenen Leistungen keinesfalls ohne gesundheitliche Folgen zumutbar ist. Bei einer vorliegenden Schwangerschaft kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung bis zu 24 Monate stillgelegt werden. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis vorzuweisen. Die Genehmigung einer solchen Vertragsstilllegung ist der Geschäftsführung vorbehalten und kann nicht durch anderweitiges Personal oder Trainer erfolgen. Die Vertragsstilllegung ist vom Mitglied in schriftlicher Form einzureichen und muss von der Geschäftsführung unterzeichnet werden. Bei fristgerechter Kündigung des Vertrags zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. mit vierwöchiger Frist zum Ende eines Monats wird das Kündigungsdatum um die Zeit der Stilllegung verlängert. Bei Änderung des Erstwohnsitzes sprich einem Umzug in eine andere Stadt, deren Entfernung mehr als 30 Kilometer beträgt, steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. In dem Fall eines Sonderkündigungsrechts vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit, ist die Frist von 3 Monaten zum Monatsende gegen Vorlage eines amtlichen Dokuments seitens der Stadt erforderlich. Das Mitglied versichert, dass es die in den Kampfsportkursen erlernen Techniken nur beim Sportlichen Wettkampf, bei Trainingseinheiten im Golden Gloves Bruchsal oder im Sinne des Notwehrparagrafen §StGB anwenden wird. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Geschäftsführung eine sonderrechtliche, fristlose Kündigung vor.
§10 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Auf den abgeschlossenen Mitgliedsvertrag und die ausgehändigten AGBs findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragsänderungen müssen mit beiden Geschäftsführern besprochen und unterzeichnet werden. Trainer und sonstiges Personal von Golden Gloves Bruchsal sind nicht zur gesetzlichen Vertretung von Wunn und Stählin, Kampfsport-Team GbR befugt. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht den gesamten Vertrag. Statt der unwirksamen Regelungen gilt das Gesetz. Enthält das Gesetz keine passende Aussage, gilt eine gesetzliche Regelung, die dem Sachverhalt und einer mutmaßlich für diesen Fall geschlossenen Vereinbarung am nächsten käme. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus triftigen Gründen anzupassen oder zu verändern. Mit Hinweis auf die Veränderungen werden diese rechtswirksam, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 6 Wochen diesen schriftlich widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs behält sich die Geschäftsführung eine fristlose Vertragskündigung vor.